Fazit des Hauptpersonalrats des Landes Berlin

Am 15.05.18 hat der Senat Berlin die weiteren Schritte zur Angleichung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer beschlossen. Die weiteren Besoldungsanpassungstermine sollen zum 1. April 2019, 1. Februar 2020 und 1. Januar 2021 erfolgen.

Folgende Fragen stellen sich uns:

Reicht es, nicht mehr an letzter Stelle der Besoldung zu stehen?
Wird mit dem neuen Fahrplan eine Abwanderung des Personals bei den Rettungskräften Berlins verhindert?
Wird mit dem aktuellen Maßnahmenpaket ausgebildetes Personal gewonnen?
Kann eine bessere oder angemessene Ausbildung erfolgen?
Sind Rettungswagen schneller vor Ort?
Wird sich die Situation bei den Berliner Feuerwehrleuten zukünftig wirklich verbessern?
Ist die Beschaffung von Fahrzeugen bei der Feuerwehr, der Technik und die Sanierung der Wachen voran gekommen?
Wurde die Sicherheit durch den getroffenen Kompromiss erhöht?
Wie soll der Krankenstand sinken, wenn die Belastung gleich bleibt, oder sich erhöht?
Gibt es eine höhe Flexibilität im Dienstplan?

Wir sagen NEIN.
Die Kollegen sind mit dem Erreichten nicht zufrieden und die Bürger sind es wahrscheinlich auch nicht! Es sind erste Schritte getan und jetzt müssen weitere Schritte folgen.

GELD INVESTIEREN, STATT LEBEN RISKIEREN!
Wenn nicht jetzt, wann dann?

Der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nicht rechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin schreibt zum Thema der geplanten Besoldungsangleichung:

Mitteilung des Hauptpersonalrates vom 17.05.2018 als PDF

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